Die KV-Abrechnung gehört zu den komplexesten und gleichzeitig wirtschaftlich bedeutsamsten Aufgaben in der Arztpraxis. Quartalsweise Änderungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), regionale Unterschiede bei den Kassenärztlichen Vereinigungen und ein immer engeres Netz an Plausibilitätsprüfungen machen eine systematische Optimierung unverzichtbar. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Ihre KV-Abrechnung 2026 Schritt für Schritt verbessern – fachlich fundiert und praxisnah.
### Warum Abrechnungsoptimierung so wichtig ist
In vielen Arztpraxen bleibt Honorar auf der Strecke – nicht aus Unwissenheit, sondern weil im hektischen Praxisalltag schlicht die Zeit fehlt, jede abrechenbare Leistung vollständig zu erfassen. Schätzungen aus der Praxis zeigen, dass 5 bis 10 Prozent des Honorars regelmäßig verschenkt werden, weil abrechenbare Leistungen vergessen, falsch kodiert oder durch Plausibilitätsprüfungen gestrichen werden.
Gleichzeitig steigen die Anforderungen: Der Orientierungswert für 2026 wurde auf 12,7404 Cent festgelegt – eine Erhöhung um 2,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Diese Anpassung kommt aber nur bei denjenigen Praxen voll an, die ihre Abrechnung lückenlos und korrekt erstellen.
### Die Grundlagen: Wie die KV-Abrechnung funktioniert
Die Quartalsabrechnung ist der zentrale Prozess, über den vertragsärztliche Leistungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) geltend gemacht werden. Die rechtliche Grundlage bildet der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM), der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband gemeinsam beschlossen wird.
Jede erbrachte Leistung wird über eine Gebührenordnungsposition (GOP) abgerechnet. Die GOP ist mit einer bestimmten Punktzahl bewertet, die mit dem aktuellen Orientierungswert multipliziert wird. Der Erlös einer Leistung ergibt sich also aus der Formel: Punktzahl × Orientierungswert.
Allerdings werden nicht alle Leistungen zum vollen Punktwert vergütet. Hier kommt das Regelleistungsvolumen (RLV) ins Spiel: Leistungen innerhalb des RLV werden zum vollen Punktwert bezahlt, darüber hinausgehende Leistungen nur abgestaffelt. Zusätzlich gibt es qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV) für spezielle Leistungen, die über die Basisversorgung hinausgehen.
### Schritt 1: Vollständigkeit der Abrechnung prüfen
Der erste und wichtigste Schritt bei der Optimierung ist die Vollständigkeitsprüfung. Häufig vergessene Positionen sind:
– **Chroniker-Zuschläge:** Patienten mit chronischen Erkrankungen können zusätzliche Leistungen auslösen, die häufig nicht erfasst werden, insbesondere die Chronikerpauschalen nach GOP 03220/03221 (Hausärzte) bzw. die fachgruppenspezifischen Äquivalente.
– **Gesprächsleistungen:** Beratungen und Gespräche werden oft erbracht, aber nicht dokumentiert und abgerechnet.
– **Zusatzpauschalen:** Viele Fachgruppen haben Anspruch auf Zusatzpauschalen, die an bestimmte Diagnosen oder Qualifikationen geknüpft sind.
### Schritt 2: Plausibilitätsprüfung verstehen und vorbeugen
Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind gesetzlich verpflichtet, Plausibilitätsprüfungen durchzuführen (§ 106d SGB V). Dabei wird insbesondere geprüft, ob die abgerechneten Leistungen vom zeitlichen Aufwand her erbringbar waren.
Die beiden zentralen Prüfkriterien sind:
– **Quartalszeitprofil:** Bei vollem Versorgungsauftrag liegt die Auffälligkeitsgrenze bei 780 Stunden pro Quartal (13 Wochen à 60 Stunden).
– **Tageszeitprofil:** Auffällig wird es, wenn an mindestens drei Tagen im Quartal mehr als 12 Stunden an zeitbewerteten Leistungen abgerechnet werden.
Die Prüfzeiten für jede GOP sind im Anhang 3 des EBM festgelegt. Wichtig zu wissen: Die Überschreitung dieser Grenzen führt nicht automatisch zu Kürzungen, sondern löst zunächst eine Überprüfung aus, bei der Sie Stellung nehmen können.
**Praxis-Tipp:** Lassen Sie Ihr Praxisverwaltungssystem regelmäßig eine Zeitprofilauswertung erstellen. So erkennen Sie frühzeitig, ob Sie sich den Grenzen nähern. Alternativ bieten spezialisierte Abrechnungssoftware-Lösungen wie HONORAMEDIX eine automatische Plausibilitätsprüfung vor der KV-Abgabe.
### Schritt 3: Budgetierung und RLV/QZV optimal nutzen
Das Regelleistungsvolumen (RLV) wird quartalsweise berechnet nach der Formel:
**Fallzahl × Fallwert = Regelleistungsvolumen**
Die Fallwerte werden von der jeweiligen KV arztgruppenspezifisch festgelegt und vor Quartalsbeginn als kalkulatorische Werte veröffentlicht. Die endgültigen Werte können um bis zu 5 Prozent abweichen (bei QZV sogar um bis zu 15 Prozent).
Optimierungsansätze für das RLV:
– **Fallzahlen im Blick behalten:** Da das RLV auf Ihrer Fallzahl basiert, kann eine strategische Fallsteuerung helfen, das Budget optimal auszuschöpfen.
– **QZV nutzen:** Prüfen Sie, ob Sie Genehmigungen für zusätzliche QZV-Leistungen beantragen können, die zu Ihrem Leistungsspektrum passen.
– **RLV und QZV verrechnen:** In vielen KV-Bezirken können nicht ausgeschöpfte RLV mit QZV-Leistungen aufgefüllt werden und umgekehrt.
– **Extrabudgetäre Leistungen identifizieren:** Einige Leistungen werden außerhalb des RLV/QZV vergütet und damit zum vollen Punktwert bezahlt. Dazu gehören unter anderem TSVG-Fälle und bestimmte Vorsorgeuntersuchungen.
### Schritt 4: Extrabudgetäre Vergütung durch das TSVG nutzen
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) bietet erhebliche Honorarchancen. Folgende Konstellationen werden extrabudgetär vergütet:
– **TSS-Terminfälle:** Patienten, die über die Terminservicestelle vermittelt werden. Die Zuschläge zur Grundpauschale betragen je nach Wartezeit 100, 80 oder 40 Prozent.
– **Hausarztvermittlungsfälle:** Patienten, die der Hausarzt innerhalb von vier Kalendertagen an den Facharzt vermittelt. Der Hausarzt erhält 15 Euro für die Vermittlung.
– **Offene Sprechstunde:** Fachärzte bestimmter Fachgruppen (u.a. Orthopäden, HNO, Gynäkologen, Chirurgen, Urologen) müssen mindestens fünf offene Sprechstunden pro Woche anbieten. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär bis maximal 17,5 Prozent der Arztgruppenfälle.
**Praxis-Tipp:** Achten Sie darauf, dass TSVG-Fälle korrekt im PVS gekennzeichnet werden. Ohne die richtige Kennzeichnung erfolgt keine extrabudgetäre Vergütung.
### Schritt 5: EBM-Änderungen zeitnah umsetzen
Der EBM wird regelmäßig aktualisiert. Zum 1. Januar 2026 sind unter anderem folgende Änderungen in Kraft getreten:
– Die GOP 01444 (Zuschlag für Videosprechstunde-Authentifizierung) wurde bis Ende 2026 verlängert.
– Neue Regelungen bei der Seitenangabe für beidseitige Eingriffe (OPS-Zusätze „L“ und „R“ statt bisherigem „B“).
– Neue Kostenpauschale 86522 für subkutane Tumortherapie in der Onkologie.
– Anpassungen bei der ePA-Unterstützungsleistung (GOP 01647 auch bei Konsultationspauschale GOP 01436).
– Neue GOP 01643 für die Aktualisierung von Notfalldatensätzen (39 Punkte, extrabudgetär).
– Ab Juli 2026: Neue Versorgungspauschale für bestimmte chronisch kranke Patienten.
**Praxis-Tipp:** Stellen Sie sicher, dass Ihr PVS-System das aktuelle Quartals-Update installiert hat. Fehlende Updates können dazu führen, dass neue GOPs nicht abrechenbar sind.
### Schritt 6: Dokumentation als Grundlage
Eine lückenlose Dokumentation ist nicht nur berufsrechtlich vorgeschrieben, sondern auch die wichtigste Absicherung bei Plausibilitätsprüfungen. Dokumentieren Sie:
– Anamnese, Befund, Diagnose und Therapie bei jedem Arzt-Patienten-Kontakt
– Zeitaufwand bei zeitgebundenen Leistungen (insbesondere bei Gesprächen und Beratungen)
– Begründungen bei Leistungen, die über das übliche Maß hinausgehen
– Die korrekte Zuordnung von Leistungen zum durchführenden Arzt (besonders in Gemeinschaftspraxen und MVZ)
### Schritt 7: Digitale Tools zur Abrechnungsoptimierung einsetzen
Moderne Abrechnungssoftware kann den gesamten Optimierungsprozess erheblich vereinfachen. HONORAMEDIX bietet als Cloud-basierte Lösung folgende Funktionen:
– **Budgetanalyse:** Übersicht über offenes Zeitbudget und voraussichtliches Honorar (RLV, QZV)
– **Plausibilitätscheck:** Automatische Prüfung gegen das KV-Regelwerk durch Zeitprofile und Kombinationsausschlüsse
– **Benchmarking:** Vergleich Ihrer Praxisleistung mit der Fachgruppe
– **Umsatzpotenzial-Analyse:** Identifikation ungenutzter Leistungsziffern und abrechenbarer Zusatzpauschalen
Der Vorteil einer Cloud-Lösung: Sie arbeiten PVS-unabhängig über .con-Dateien und haben jederzeit Zugriff auf aktuelle Analysen.
### Fazit
Die Optimierung der KV-Abrechnung ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Die wichtigsten Hebel sind: Vollständigkeit der Abrechnung sicherstellen, Plausibilitätsgrenzen im Blick behalten, Budgets strategisch ausschöpfen, extrabudgetäre Vergütungsmöglichkeiten nutzen und EBM-Änderungen zeitnah umsetzen. Mit dem richtigen System und einer strukturierten Herangehensweise können die meisten Praxen ihr Honorar spürbar steigern.